
Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ)
Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatregierung
A C H T U N G !!!
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen im laufenden Kontingentjahr (01.05.2022 - 30.04.2023) hat der BSJ Vorstand in seiner ersten Sitzung Anfang Jan. 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Vorstand beschließt einstimmig, im lfd. Kontingentjahr ab sofort, alle Jubi_anträge und alle AEJ-Anträge (außer BSJ Gliederung) nur in Höhe von 70% der maximal möglichen Zuwendung, zeitnah nach Eingang und Bearbeitung, zu fördern. Am Ende des Kontingentjahres (30.04.2023) erfolgt dann ggf. noch eine Restzahlung.
Was sind AEJ-Maßnahmen?
Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von i.d.R. ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Verantwortlichen in der Jugendarbeit, die mindestens 15 Jahre alt sind und wenn der Charakter der Maßnahme im Sinne der Aus- und Fortbildung in einem oder mehreren Gebieten der Jugendarbeit gewahrt ist.
Für wen?
Die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit.
Wie?
Für alle Jugendorganisationen, die eigene Landesverbände haben, wird der Zuschuss über diese verteilt, d.h. dort müssen auch die Anträge gestellt werden.
Der Zuschuss beträgt bis 70 % der höchstens förderungsfähigen und angemessenen Kosten. Die Zuwendung darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.
Kontingentselbstverwaltung (KSV)
Der Bayerische Jugendring (BJR) hat aufgrund der jahrelangen guten Zusammenarbeit einigen Jugendverbänden, u.a. auch der BSJ, auf Vertrauensbasis die Verantwortung für die Prüfung der Anträge, die Entscheidung über Einzelanträge und die Verteilung der Mittel übertragen. Das bedeutet aber auch, dass die BSJ die zweckentsprechende Verwendung der Mittel gegenüber dem BJR zu verantworten und zu belegen hat.
Antragsberechtigt innerhalb der BSJ sind:
- Landesebene
- Bezirksjugendleitungen
- Kreisjugendleitungen
- Fachverbandsjugendleitungen
- Sportvereinsjugendleitungen
Achtung:
"Staatsmittel-Lehrgänge", können nicht auch noch zusätzlich aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung gefördert werden. Hier greift das Verbot der Doppelförderung; sprich, eine Maßnahme, die bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert wird, kann nicht noch ein zweites Mal mit "Staatsmitteln" gefördert werden.
Ansprechpartner bei der BSJ:
Die Bezirks- und Fachverbandsjugendleitungen bestimmen selbst über Anmelde- und Antragsverfahren in ihrem Bezirk bzw. Fachverband. Beim zuständigen Ansprechpartner sind alle wichtigen Informationen und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Adressen der Bezirksgeschäftsstellen und Fachverbände finden Sie hier...
Infos zur Beantragung einer Förderung:
- BSJ-Merkblatt AEJ (das Wichtigste in Kurzform, Stand: 09.11.2022) hier...
- BSJ-Arbeitshilfe AEJ (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen, Stand: 16.11.2022) hier...
- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ hier...
- Rahmenrichtlinien AEJ hier... (01.10.2022)
- Fachliche Anforderungen zur Förderung von AEJ-Maßnahmen hier...
- Antragsformular AEJ als Excel-Datei hier... inkl. Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag - und als pdf-Datei hier... Stand: (09.02.2023)
- Vorlage einer Ausschreibung hier... inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)
- wichtiger Hinweis zum Thema "Wort-Bildmarke"
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Uwe Biermann
Geschäftsfeld Öffentliche Mittel
Ressort Breitensportförderung
Bildungsreferent für Jubi und AeJ
Tel.: 089 / 15 702 427
uwe.biermann(at)blsv.de